Erwerbstätigkeit während des Urlaubs: Verkauf auf dem Weihnachtsmarkt (LAG)
Arbeitstätigkeiten im Betrieb des Ehemannes in der Zeit eines genehmigten Urlaubs sind regelmäßig als Familienmithilfe anzusehen und stehen nicht im Widerspruch zum Urlaubszweck.
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