Esstisch und Stühle sich nicht als Betriebsausgaben absetzbar
Nicht alle Gegenstände, die beruflich genutzt werden, können auch als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das zeigt ein Fall, der erst kürzlich vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Februar 2016, Az. 6 K 1996/14) verhandelt wurde. Obwohl der Steuerpflichtige seinen Esstisch teilweise auch für betriebliche Arbeiten und Besprechungen mit den Kunden […]
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