Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung (BFH)
Der BFH hat in zwei Urteilen konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann.
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