FG Baden-Württemberg: Arbeitnehmer trifft kein grobes Verschulden bei Übernahme von Arbeitgeberangaben
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt.
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