FG Baden Württemberg: Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen
FG Baden Württemberg hat entschieden, dass bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen ist, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet.
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