FG des Saarlandes: Fahrtkostenerstattungen beleiben nur mit aufbewahrten Unterlagen steuerfrei
Das FG des Saarlandes hat in einem Urteil klar gestellt, dass Fahrtkostenerstattungen nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber zeitnah Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat.
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