FG Kommentierung: Aktivierung des Feldinventars eines Landwirts
Hat sich ein Landwirt einmal dafür entschieden, das Feldinventar zu aktivieren, so ist er daran grundsätzlich auch für die Zukunft gebunden. Eine Billigkeitsentscheidung, die trotzdem den Übergang bewilligt, ist rechtswidrig und kann mit Wirkung für den ersten noch offenen Bilanzstichtag widerrufen werden.
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