FG Kommentierung: Aufwendungen für den Besuch von Kunstausstellungen
Aufwendungen für den Besuch von Kunstausstellungen und Vernissagen einer verbeamteten Kunstlehrerin sind auch nicht anteilig als Werbungskosten abziehbar, da eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung der Aufwendungen ausgeschlossen ist und auch eine Trennung der beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge nicht möglich ist.
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