FG Kommentierung: Beibehalten eines Wohnsitzes im Inland als Voraussetzung für Kindergeldanspruch
Nach der Lebenserfahrung spricht es für die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes i. S. d. § 8 AO, wenn jemand ein angemietetes Einfamilienhaus, das er zusammen mit Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind vor und nach einem beruflich veranlassten, auf drei Jahre befristeten Auslandsaufenthalt als einzige Wohnung ständig nutzt, und während des Auslandsaufenthalts unter Fortführung der Miet- und Versorgungsverträge unverändert, und in einem ständig nutzungsbereiten Zustand beibehält.
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