FG Kommentierung: Elektronische Übermittlung eines Einspruchs an das Finanzamt
Die Übersendung eines Einspruchsschreibens aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) auf ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist geeignet, die Einspruchsfrist zu wahren.
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