FG Kommentierung: Flächenmaßstab als zutreffender Vorsteueraufteilungsschlüssel
Der Vorsteuerabzug aus einem Generalmietvertrag ist nur insoweit abzugsfähig, wie eine steuerpflichtige Weitervermietung erfolgt. Dabei ist bei der Aufteilung ein Flächenschlüssel zulässig.
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