FG Kommentierung: Keine Rückstellung für Nachbetreuung bei einem Versicherungsvertreter
Auch wenn ein Vertreter verpflichtet ist, laufend Kontakt zu den Kunden zu halten, sich um bestehende und neue Verträge zu bemühen hat (Nachbetreuung), rechtfertigt dies keine Bildung einer Rückstellung.
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