FG Kommentierung: Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG: Unbare Zahlung erforderlich?
Das Nachweiserfordernis des § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG (Erhalt einer Rechnung für die Aufwendungen und Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung) bezieht sich ausschließlich auf Dienstleistungen, für die Rechnungen ausgestellt werden und nicht auf sog. Mini-Jobs. Bei Aufwendungen für sog. Mini-Jobs haben Steuerpflichtige keine zusätzlichen Nachweise gem. § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG für den Abzug der Aufwendungen zu erbringen.
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