FG Kommentierung: Kindergeld für ausbildungsplatzsuchendes Kind
Die Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz sind dann glaubhaft gemacht, wenn zwar keine schriftlichen Unterlagen wie Bewerbungsschreiben usw. vorgelegt werden können, aufgrund der glaubhaften Zeugenaussage des Kindes jedoch von Bemühungen in ausreichendem Umfang ausgegangen werden kann.
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