FG Kommentierung: Kleinsbetriebsklausel: Kein Einbezug von Arbeitnehmern verbundener Unternehmen
Für die Berechnung der maßgebenden Arbeitnehmerzahl im Rahmen der Mindestlohnsummen für die Verschonungsregelung des § 13a ErbStG sind Arbeitnehmer von Beteiligungsgesellschaften nicht einzubeziehen.
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