FG Kommentierung: Kosten einer Studienplatzklage als außergewöhnliche Belastung
Gerichts- und Anwaltskosten einer Studienplatzklage sind lt. dem FG Düsseldorf als typische Aufwendungen für die Berufsausbildung i. S. von § 33 EStG zu qualifizieren, so dass nach § 33a Abs. 4 EStG eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG nicht in Betracht kommt.
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