FG Kommentierung: Maßgebender Wert einer Miterbenausgleichung für Vorempfänge
Ist bei der Ermittlung des Teilungsanteils an dem Nachlass ein Vorempfang zu berücksichtigen, wird dieser als Miterbenausgleichung mit dem indexierten Wert nach §§ 2050 ff. BGB auch bei der Erbschaftsteuer angesetzt.
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