FG Kommentierung: Muss eine Betriebsveranstaltung für die Pauschalsteuer allen offenstehen?
Nach mehreren erstinstanzlichen Urteilen darf die Lohnsteuer für Feiern, die ausschließlich für Führungskräfte ausgerichtet werden, nicht mit dem Pauschsteuersatz von 25 Prozent für Betriebsveranstaltungen erhoben werden. Die endgültige Entscheidung trifft aber der BFH.
Powered by Versicherungsvergleich