FG Kommentierung: Nicht konstante Altenteilsleistungen als Sonderausgaben
Im Rahmen eines Vermögensübergabevertrags nach § 10a Abs. 1 Nr. 2 EStG (bisher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) vereinbarte Altenteilzahlungen können auch dann als Sonderausgaben abzugsfähig sein, wenn die vereinbarten Leistungen während der Lebensdauer des Altenteilers der Höhe nach nicht konstant bleiben.
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