FG Kommentierung: Rückstellung für Handwerkskammer-Zusatzbeiträge
Für zukünftig fällige Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer kann eine Rückstellung gebildet werden, wenn die Festsetzung bereits erfolgt ist und lediglich der Beitragsbescheid erst nach dem Bilanzstichtag ergeht.
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