FG Kommentierung: Verzicht auf elektronische Übermittlung der Steuererklärung
Das Finanzamt kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung verzichten. Einem Antrag ist zu entsprechen, wenn dem Steuerpflichtigen die elektronische Erklärungsabgabe wirtschaftlich oder persönlich nicht zumutbar ist.
Powered by Steuernachrichten