FG Kommentierung: Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks
Nach den Regelungen des WEG kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft Betreiber eines Blockheizkraftwerks sein. Es bedarf hinsichtlich der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte keiner daneben bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
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