FG Kommentierungen: Buch- und Belegnachweis für Ausfuhrlieferungen keine materielle Voraussetzung
Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung kann auch dann vorliegen, wenn in den Ausfuhrpapieren widersprüchliche Angaben enthalten sind, wenn ansonsten nachgewiesen ist, dass die Voraussetzungen des § 6 UStG vorliegen. So das Niedersächsische FG.
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