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FG Münster: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen

Das FG Münster hat entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen – anders als bei Nachzahlungszinsen – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.












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