FG Pressemitteilung: Abzinsung von Zugewinnausgleichsforderung und vorangegangener Zinsschenkung
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftssteuer unterliegt. Gleiches gilt für die vorangegangene Zinsschenkung.
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