FG Pressemitteilung: Abzweigung von Kindergeld an minderjährige Kinder
Einer Abzweigung von Kindergeld an das Kind steht es nicht entgegen, wenn das Kind minderjährig ist. Hat sich dabei das Abzweigungsbegehren durch laufende Zahlungen an den Elternteil erledigt, komme eine Fortsetzungsfeststellungsklage des Kindes in Betracht.
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