FG Pressemitteilung: Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer: FG Köln weist Klage in der Rechtssache Meilicke ab
Für die Anrechnung ausländischer KSt ist es nicht ausreichend, wenn eine Bank die anrechenbare ausländische Steuer lediglich aus dem Körperschaftsteuersatz ableitet und bescheinigt, da sich hieraus nicht ergibt, dass die Steuer vom ausländischen Unternehmen auch tatsächlich entrichtet wurde.
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