FG Pressemitteilung: Anscheinsbeweis bei Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer
Die private Kraftfahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist nach einem Urteil des FG Münster als Arbeitslohn zu versteuern, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war.
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