FG Pressemitteilung: Aufwendungen für sog. Herrenabende einer Kanzlei nicht abzugsfähig
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Betriebsausgabenabzug für einen sog. Herrenabend das Abzugsverbot für Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke entgegen steht.
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