FG Pressemitteilung: Gebrauchter Pkw ist kein „persönliches Gepäck“ des Reisenden
Mit (rechtskräftigem) Urteil v. 18.3.2013 hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass die Einfuhr eines Gebrauchtwagens nicht als persönliches Gepäck im Rahmen der sog. Reisefreimenge von der Erhebung von Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) befreit ist.
Powered by Vergleichsportal