FG Pressemitteilung: Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten
Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können auch dann in Deutschland kindergeldberechtigt sein, wenn sie in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben und auch dort Kindergeld beziehen.
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