FG Pressemitteilung: Rechnungsberichtigung setzt nicht zwingend Rückzahlung der Umsatzsteuer voraus
Eine Rechnungsberichtigung bei einem Dauerschuldverhältnis setzt keine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat. Das hat das FG Münster entschieden.
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