FG Pressemitteilung: Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
Der seit dem 1.1.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45 % („Reichensteuer“) ist in 2007 teilweise verfassungswidrig. Das hat das Finanzgericht FG Düsseldorf entschieden und die Frage zur Klärung dem BVerfG vorgelegt.
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