FG Pressemitteilung: Schwimmunterricht und Aquafitness-Kurse unterliegen dem Regelsteuersatz
Der 5. Senat des FG Münster hat mit Urteil v. 26.10.2012 entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb einer privaten Schwimmschule keine eng mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze darstellen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
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