Ein Steuerstundungsmodell kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden (degressive AfA, Sonderabschreibungen) beruhen.
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid desselben Jahres ist und dass § 15b EStG nicht gegen…
Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Danach ist auch der Fall begünstigt,…
Das bloße Aufgreifen einer Gestaltungsidee rechtfertigt nicht die Annahme eines Steuerstundungsmodells.
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