FG Pressemitteilung: Verluste aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen
Der 2. Senat des FG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlust aus der Veräußerung eines unentgeltlich erworbenen Anteils an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs. 2 Satz 5 EStG) steuerlich zu berücksichtigen ist, sofern der Rechtsvorgänger den Anteil mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten hatte.
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