FG Pressemitteilung: Voller Kostenabzug bei Fahrten zu verschiedenen Tätigkeitsorten auch für Selbstständige!
Das FG Münster hat selbstständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichgestellt. Die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist nach Ansicht des Gerichtes auf maximal einen Tätigkeitsort beschränkt.
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