FG Pressemitteilung: Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass nach Wegfall der Vermietungsabsicht anfallende Schuldzinsen nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können.
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