FG Pressemitteilung: Wann ist ein Antrag auf getrennte Veranlagung missbräuchlich?
Die Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung stellt auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der Lohnsteuerabzug nach den Steuerklassen III und V durchgeführt wurde. Dies hat der 6. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden.
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