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FinMin: Noch bis Ende des Jahres Optionsmöglichkeit bei der Umsatzsteuerpflicht nutzen

Bislang unterlagen viele Tätigkeiten der öffentlichen Hand nicht der Umsatzsteuer. Das gilt für viele Bereiche weiterhin. Andere Tätigkeiten werden künftig steuerpflichtig. Allerdings besteht noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, die Anwendung dieser Änderung um bis zu 4 Jahre aufzuschieben – die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.













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