Flexible Arbeitszeitregelung: Kontenmodell löst keine nachgelagerte Besteuerung aus (FG)
Ein Kontenmodell zur flexiblen Arbeitszeitregelung führt nicht zu einer nachgelagerten Besteuerung, wenn der Arbeitnehmer bereits in der Ansparphase wirtschaftlich über die angesparten Beträge verfügen kann. Die Lohnbesteuerung muss daher bereits in der Ansparphase erfolgen, urteilte das FG Münster.
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