Geldleistungen an Tagesmütter: Leistungen der Jugendhilfe zur Kindertagespflege sind beitragspflichtig
Zahlungen an eine Tagesmutter gelten nicht als Sozialleistung sondern sind Arbeitsentgelt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben beschlossen, dass Leistungen der Jugendhilfe für Kindertagespflege beitragspflichtig sind.
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