Gerichtsurteil - Hartz-IV-Empfänger müssen Deutsch lernen
Ein Jobcenter hat einer türkischen Mutter die Hartz-IV-Leistungen zusammengestrichen, weil sie nicht an einem Sprachkurs teilnahm. Die Frau klagte - und verlor. Die Begründung der Richter: Wer kein Deutsch kann, hat schlechtere Chancen auf einen Job.Powered by Versicherungsvergleich