Grundstücksverkauf: Steuerberater muss über steuerliche Folgen aufklären (OLG)
Will ein Mandant sein Grundstück verkaufen, muss der Steuerberater auf die ungefähre Größenordnung des zu erwartenden Veräußerungsgewinns hinweisen. Das OLG Celle verurteilte einen Steuerberater zur Zahlung von Schadensersatz, da er rechtsfehlerhaft einen Veräußerungsverlust prognostiziert hatte.
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