Haushaltsnahe Dienstleistungen: Gebühren für Müllabfuhr sind nicht abziehbar (FG)
Leistungen der Müllabfuhr werden außerhalb des Haushalts erbracht und zählen daher nicht zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen", urteilte das FG Köln. Doch nicht jede Form der Müllentsorgung ist von einer Förderung nach § 35a EStG ausgeschlossen....
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