Heuschnupfen: Kosten für die Beseitigung der Ursache absetzbar
Leiden Sie unter Heuschnupfen oder einer anderen Allergie? Dann können Sie Kosten für die Bekämpfung und Linderung Ihrer Krankheit als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehen. Dazu gehören auch Aufwendungen für die Beseitigung der Allergie auslösenden Stoffe aus Ihrem Wohnumfeld. Der BFH stellte sich mit diesem Urteil auf die Seite eines Steuerzahlers, dessen Tochter unter [...]
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