Hotelfrühstück: Es bleibt bei 19 % Umsatzsteuer
Bei Hotel-Übernachtungen unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen gehören nicht dazu und sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern, sagt der BFH. Das gilt auch dann, wenn eine Übernachtung mit Frühstück zu einem Pauschalpreis angeboten wird. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin ein Hotel […]
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