Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer (BFH)
Beteiligt sich der Unternehmer vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung, um die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedsstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nicht steuerfrei.
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