Insolvenzen durch Coronavirus vermeiden: Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Eine Reihe von Sofortmaßnahmen soll eine infolge der Corona-Pandemie drohende Insolvenzwelle bei Unternehmen und insbesondere bei Startups vermeiden. Neben unmittelbaren Finanzhilfen wird die Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz für eine durch Covid-19 bedingte Zahlungsunfähigkeit bis September 2020 ausgesetzt werden. Der Gesetzentwurf des CorInsAG liegt jetzt vor.
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