Investitionsabzugsbetrag für PKW: Absicht des Erwerbs zur „fast ausschließlichen betriebliche Nutz
Die Absicht, einen betrieblichen PKW ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen, ist vom Stpfl. zu belegen. Dazu genügt die Erklärung, den betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren.
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